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Die gemeinnützigen Bauvereinigungen zählten zu den Verlierern des Mietpreisdeckels. Denn im 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz, das im Dezember 2023 im Nationalrat beschlossen wurde, zog die Regierung auch bei den Genossenschaftsmieten einen fünfprozentigen Deckel ein. Die sogenannte Grundmiete nach dem Auslaufen der Finanzierungskosten für die Errichtung einer gemeinnützigen Wohnung durfte im heurigen April deshalb nur um fünf Prozent erhöht werden, anstatt der eigentlich vorgesehen gewesenen rund 16 Prozent,…