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Sonst wird es nur beschlagnahmt, geht aber an die Mietwagenfirma beziehungsweise den Halter zurück. In diesem Fall verdoppelt sich das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Dazu kommt eine Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro, in Extremfällen drohen sogar sechs bis zwölf Monate Haft. Auch bei Fahren unter Drogeneinfluss können italienische Gerichte die Einziehung und Versteigerung anordnen.
Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist…