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Die EU möchte künftig standortbezogene Emissionsdaten als Berechnungsgrundlage für gehandelte Produkte wie Batterien heranziehen. Doch für deutsche Hersteller kann sich dies als Nachteil herausstellen.
Berlin – Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Berechnung des CO₂-Fußabdrucks für E-Auto-Batterien im Zusammenhang mit der EU-Batterieverordnung vorgelegt. Darin wird eine neue Berechnungs-Methode beschrieben, die sich an der CO₂-Intensität des…